*** BAUGRUNDSTÜCK IN TOP-LAGE VON UMHAUSEN ! *** - *** TEILGRUNDSTÜCK 256/1 ***
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Details
Objekt-Nr: | 2022/0063 |
Vertrag: | Kauf |
Objektart: | Baugrundstück |
Ort: | 6441 Umhausen Raitlasgasse |
Bundesland: | Tirol |
Bezirk: | Imst |
Verfügbar ab: | Nach Vereinbarung |
Erschließung: | Vollerschlossen |
Hanglage: | Keine Hanglage |
Lage: | Wohngebiet |
Widmung: | Wohngebiet |
Grundstücksfläche: | 535,00 m² |
Kaufpreis: | € 135.355,00 |
Kaufnebenkosten: | € 600,00 Beratung und Übergabe - Pauschale - Euro 600,00 - inkl. derzeit 20 % USt. ! |
Vertragserrichtung (inkl. USt): | € 4.060,65 3,0 % - inkl. derzeit 20 % USt. ! |
Provision (inkl. USt): | € 4.872,78 3,6 % - inkl. derzeit 20 % USt. ! |
Vertragsgebühren: | € 400,00 Barauslagen ! |
Grunderwerbssteuer: | € 4.737,43 3,5 % |
Grundbucheintragung: | € 1.488,91 1,1 % |
Beschreibung
*** BAUGRUNDSTÜCK ***
*** TOP-LAGE VON UMHAUSEN ***
Das zum Verkauf angebotene Baugrundstück - (GST-NR 256/1 - Widmung Wohngebiet) - im Gesamtausmaß von ca. 1070 m2, befindet sich in TOP-Lage von Umhausen.
Eine Bebauung des Grundstückes ist nur mit Absprache der Baubehörde möglich.
Die Erschließung - (Zufahrt, Wasser, Kanal usw.) - ist über den angrenzenden Gemeindeweg - (GST-NR 4665) - gegeben.
Absolut ruhige Lage !
Gute Infrastruktur ! - (Informationen und Auskünfte unter www.umhausen.at !)
Besondere Gegebenheiten/Aufwertungen:
- Ebenes Baugrundstück.
- Baugrundstück befindet sich in abolut ruhiger Lage.
Auskunft bzw. Stellungnahme der Gmeinde Umhausen:
- Das angebotene Kaufgrundstück GST-NR 256/1 in EZ 754 Grundbuch 80112 Umhausen ist als Wohngebiet § 38 Abs. 1 TROG 2016 gewidmet, wobei jedoch gemäß § 35 Abs. 2 TROG 2016 ein Bauverbot verhängt wurde.
- Es handelt sich um gewidmetes Bauland.
- Eine bauliche Nutzung kann nur vorbehaltlich des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen erfolgen.
- Die vom Bauwerber einzuhaltenden Voraussetzungen wurden von der Gemeinde Umhausen derart festgelegt, dass aufgrund der übermäßig großen Grundstücksfläche - (ca. 1070 m2) - eine Teilung in zwei selbständig bebaubare Grundstücke in offener Bauweise erfolgen muss. Hierzu ist ein Teilungsplan an die Gemeinde zu übermitteln.
- Zudem ist vor Bebauung ein Bebauungsplan seitens der Gemeinde zu erlassen und derselben ein Wohnbedarf für den Bauwerber nachzureichen.
- Die Bebauung kann innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 11 Abs. 2 lit b TGVG auch zeitlich versetzt erfolgen.
RECHTLICHER HINWEIS - ANGEBOT:
Dieses freibleibende Angebot wird Ihnen von der Firma Immobilien - Rück - (Rück Hubert), welcher als Immobilientreuhänder tätit ist, überreicht. Alle Angaben erfolgen auf Grund der Informationen und Unterlagen, welche mir vom Eigentümerin oder / und von Dritten übermittelt wurden und sind ohne Gewähr.
Die Firma Immobilien - Rück - (Immobilientreuhänder - Rück Hubert) - weist darauf hin, dass ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zur/zum Verkäuferin/Verkäufer hin besteht.
HINWEIS - DIENSTLEISTUNG - FINANZIERUNG:
Als zusätzliche kompetente Dienstleistung bei der Firma Immobilien - Rück - (Rück Hubert), als Vermögensberater mit langjähriger Bankerfahrung, unterstütze und berate ich Sie gerne in allen Finanzierungs- und Förderungsfragen.
BEI INTERESSE ÜBERMITTLE ICH IHNEN GERNE EINE AUSFÜHRLICHE EXPOSEE - UNTERLAGE !
FÜR EINEN UNVERBINDLICHEN BESICHTIGUNGSTERMIN STEHE ICH IHNEN JEDERZEIT UND GERNE ZU IHRER VERFÜGUNG !!!
IHR DIREKTER DRAHT ZUR IMMOBILIE - 0699 / 111 333 22 - (Rück Hubert - Immobilientreuhänder) !